Die Anerkennung der Stiftung bürgerlichen Rechtes durch das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern als zuständige Stiftungsbehörde erfolgte am 23.05.2007. Mit einem Teil der Erlöse verkaufter Grabfelder sowie durch zukünftig einzuwerbende Zustiftungen wird das nötige Stiftungskapital aufgebaut.
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